Wohngebäudeversicherung: worauf es bei deinem Haus ankommt
Dein Haus ist wahrscheinlich einer deiner größten Vermögenswerte. Umso wichtiger ist eine Wohngebäudeversicherung, die nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern im Schadenfall wirklich zu deinem Gebäude und Grundstück passt.
17 Fragen, ehrlich beantwortet
Grundlagen
Was ist in einer Wohngebäudeversicherung versichert?
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, dazu bestimmte Frost- und Bruchschäden an versicherten Rohren. Naturgefahren wie Starkregen, Rückstau oder Erdrutsch nur dann, wenn Elementarschutz vereinbart ist.
Eine klassische Wohngebäudeversicherung schützt das versicherte Gebäude und die vereinbarten Gebäudebestandteile gegen die im Vertrag eingeschlossenen Gefahren. Typischerweise gehören dazu:
- Feuer, zum Beispiel Brand, Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasser
- bestimmte Frost- und Bruchschäden an versicherten Rohren
- Sturm
- Hagel
Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen werden über den Elementar- beziehungsweise erweiterten Naturgefahrenschutz abgesichert, sofern dieser vereinbart ist.
Das klingt zunächst überschaubar. In der Praxis entscheidet aber nicht nur die Überschrift einer Gefahr, sondern die genaue Definition in den Versicherungsbedingungen.
„Elementar ist mitversichert“ oder „Leitungswasser ist drin“ sagt allein noch wenig über die Qualität des Tarifs aus.
Worin unterscheiden sich die Tarife wirklich?
Nicht bei den Grundgefahren, die sind überall ähnlich. Der Unterschied steckt in den Klauseln dahinter: Ableitungsrohre, Nebengebäude, Entschädigungsgrenzen, moderne Haustechnik.
Bei einem Vergleich schaue ich deshalb nicht nur darauf, ob Feuer, Leitungswasser und Sturm oder Hagel angekreuzt sind. Interessant wird es bei den Klauseln dahinter.
Alle 19 Punkte, bei denen sich Tarife unterscheiden anzeigenAlle 19 Punkte, bei denen sich Tarife unterscheiden ausblenden
- Ableitungsrohre auf dem Grundstück
- Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks
- Wurzeleinwuchs, Muffenversatz oder Undichtigkeiten
- Nebengebäude, Garagen, Carports und Gartenhäuser
- Terrassen, Mauern, Zäune und weitere Grundstücksbestandteile
- Pools, Zisternen und Regenwassernutzungsanlagen
- Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Wallboxen
- Diebstahl oder Vandalismus an außen angebrachten Gebäudebestandteilen
- Überspannung, Kurzschluss und weitere technische Schäden
- grobe Fahrlässigkeit
- Schäden durch Tiere
- Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten
- Dekontamination von Erdreich
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen
- Mietausfall, Mietwert und Unterbringungskosten
- Wasserverlust nach einem versicherten Rohrschaden
- Elementarschäden, Rückstau und die konkrete Definition von Überschwemmung
- Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen
- unbenannte Gefahren beziehungsweise Allgefahren-Bausteine
Deshalb sollte ein Gebäude nicht nur anhand von Baujahr, Wohnfläche und Adresse versichert werden. Das Grundstück und seine Besonderheiten gehören für mich genauso dazu.
Warum ist es bei Gebäuden so wichtig, wer versichert?
Weil Versicherer sich nicht nur in Preis und Leistung unterscheiden, sondern darin, welche Gebäude sie überhaupt gern versichern. Der eine ist bei Neubauten stark, der nächste kommt mit älteren Häusern besser zurecht.
In kaum einer anderen Sachversicherung finde ich die Auswahl verschiedener Versicherer so wichtig wie bei der Wohngebäudeversicherung. Denn Versicherer unterscheiden sich nicht nur bei Leistungen und Preisen. Sie unterscheiden sich auch darin, welche Gebäude sie gerne versichern und wie sie bestimmte Risiken einschätzen.
Der eine Versicherer ist bei Neubauten besonders attraktiv und gewährt entsprechende Nachlässe. Ein anderer kommt mit älteren Gebäuden gut zurecht. Der nächste reagiert bei bestimmten Vorschäden zurückhaltender oder stellt höhere Anforderungen an den Sanierungsstand.
Die richtige Frage lautet nicht: Welcher Versicherer ist am günstigsten? Sondern: Welcher Versicherer passt zu genau diesem Gebäude und Grundstück?

Genau hier liegt der Vorteil einer unabhängigen Auswahl: Ich muss nicht versuchen, jedes Haus in dasselbe Tarifmodell zu pressen.
Dein Haus
Passt ein alter Vertrag noch zum heutigen Haus?
Oft nicht mehr. Ein alter Vertrag ist nicht automatisch schlecht, manche älteren Bedingungen sind sogar sehr ordentlich. Die Frage ist, ob das Haus heute noch dasselbe Haus ist, das damals versichert wurde.
Viele Wohngebäudeversicherungen laufen seit 10, 20 oder sogar 30 Jahren. Gebäude werden in dieser Zeit modernisiert, erweitert und technisch aufgerüstet. Gleichzeitig entwickeln sich auch die Leistungen moderner Wohngebäudeversicherungen weiter.
14 Dinge, die seit Vertragsabschluss dazugekommen sein können anzeigen14 Dinge, die seit Vertragsabschluss dazugekommen sein können ausblenden
- Photovoltaikanlage
- Batteriespeicher
- Wärmepumpe
- Wallbox
- Solarthermie
- Klimaanlage oder Außengeräte
- Smart-Home-Technik
- elektrische Rollläden, Außenjalousien oder Beschattungssysteme
- Terrassenüberdachung oder Wintergarten
- Pool oder fest installierter Whirlpool
- Zisterne oder Regenwassernutzungsanlage
- Gartenhaus, Carport, neue Garage oder Werkstatt
- Dachausbau oder Anbau
- hochwertiger Ausbau von Keller- oder Nebenflächen
Entscheidend ist dabei nicht nur, ob eine Sache irgendwie zum Gebäude gehört. Viel wichtiger ist, gegen welche Schäden sie tatsächlich versichert ist und welche Entschädigungsgrenzen gelten.
Auch wenn eine Leistung im Vertrag vorhanden ist, kann eine alte Entschädigungsgrenze heute zu niedrig sein. Das kann beispielsweise Ableitungsrohre, Aufräumkosten, behördliche Mehrkosten, Dekontamination, Nebengebäude, Grundstücksbestandteile oder technische Anlagen betreffen.
Sollte ich meinen alten Vertrag kündigen?
Nicht vorschnell. Gerade bei älteren Gebäuden kann ein bestehender Vertrag wertvoll sein. Hat das Haus mehrere Vorschäden, fehlen Sanierungsnachweise oder gibt es besondere Nebengebäude, kann ein Neuabschluss schwieriger sein.
Deshalb sollte die Reihenfolge immer dieselbe sein:
- 01Bestehenden Vertrag und Bedingungen prüfen.
- 02Aktuellen Zustand von Haus und Grundstück aufnehmen.
- 03Leistungslücken und veraltete Grenzen feststellen.
- 04Alternativen am Markt prüfen.
- 05Erst danach entscheiden, ob eine Umstellung wirklich sinnvoll ist.
Wie wird ermittelt, was mein Haus wert ist?
Nicht über den Kaufpreis und nicht über den Marktwert. Entscheidend ist, welche Grundlage der jeweilige Tarif für die Wiederherstellung verwendet: Wert 1914, ein Wohn- oder Nutzflächenmodell, eine konkrete Versicherungssumme oder ein eigenes Bewertungsverfahren.
Fehler bei dieser Grundlage sind besonders unangenehm, weil sie oft jahrelang unbemerkt bleiben. Der Beitrag wird abgebucht, der Vertrag läuft, und erst beim größeren Schaden zeigt sich, ob die Angaben wirklich gepasst haben.
Unterversicherungsverzicht ist nur so gut wie die Voraussetzungen, unter denen er gilt.
Deshalb sollte geprüft werden, welche Angaben der Versicherer für den Unterversicherungsverzicht verlangt und ob Größe, Ausbau, Nutzung, Ausstattung und Nebengebäude korrekt erfasst wurden.
Was ist der Wert 1914 — und warum stimmt er bei alten Häusern oft nicht?
Vereinfacht gesagt wird das Gebäude auf ein fiktives Preisniveau des Jahres 1914 zurückgerechnet, über Anpassungsfaktoren entsteht daraus der heutige Wiederherstellungswert. Problematisch wird er nicht durch das Verfahren, sondern durch falsche oder ungeprüft übernommene Ausgangsdaten.
Gerade bei älteren Häusern mit mehreren Nebengebäuden sehe ich hier ein hohes Fehlerpotenzial. Eine Scheune, Werkstatt, Doppelgarage oder ein Anbau sollte nicht einfach grob geschätzt werden, wenn diese Angaben für die Versicherungssumme beziehungsweise den Unterversicherungsverzicht relevant sind.
- alte Wohnhäuser mit mehreren Bauabschnitten
- größere Nebengebäude
- ehemalige landwirtschaftliche Gebäude
- Anbauten und Wintergärten
- nachträglich ausgebaute Dachgeschosse
- hochwertige Modernisierungen
- ungewöhnliche Bauweisen oder Ausstattungen
Welche Wohnfläche gebe ich an? Zählen Dachschrägen mit?
Nicht einfach die bekannte Quadratmeterzahl übernehmen. Versicherer können die anzugebende Fläche je nach Tarif anders definieren als die klassische Wohnflächenberechnung, und Dachschrägen sind dabei ein typischer Stolperstein.
Viele Eigentümer übernehmen die Quadratmeterzahl aus einem Mietvertrag, Exposé, einer Wohnflächenberechnung oder einem alten Vertrag. Das kann falsch sein.
Bei manchen Versicherungsmodellen wird die Grundfläche ausgebauter Räume unter Dachschrägen anders oder vollständiger berücksichtigt als bei einer mietrechtlichen Wohnflächenberechnung. Auch Hobbyräume, ausgebaute Kellerbereiche oder Nutzflächen können je nach Modell anders behandelt werden.
Eine zu niedrig angesetzte Fläche kann dazu führen, dass die Grundlage des Vertrages nicht stimmt und der vereinbarte Unterversicherungsverzicht gefährdet wird.

Zuerst prüfen, welche Fläche der konkrete Versicherer tatsächlich abfragt. Erst dann eine Zahl eintragen.
Wann gilt ein Haus als kernsaniert?
Seltener, als die meisten denken. Eine Kernsanierung ist nicht „es wurde schon viel am Haus gemacht“. Versicherer definieren Sanierungsmaßnahmen und deren Umfang teilweise sehr unterschiedlich.
Gerade bei älteren Gebäuden ist der Sanierungsstand ein wichtiger Punkt in der Risikoprüfung. Je nach Versicherer können Sanierungsjahre Einfluss auf Annahme, Beitrag oder mögliche Nachlässe haben. Genau deshalb passieren hier besonders häufig Fehler.
Bei einem älteren Haus wurden vielleicht die Dachziegel erneuert, ein Teil der Wasserleitungen ausgetauscht, eine neue Heizung eingebaut und die Elektrik modernisiert. Für einen Eigentümer fühlt sich das verständlicherweise nach einer umfassenden Sanierung an. Für die Risikoprüfung eines Versicherers kann das trotzdem etwas anderes bedeuten.
- Dach: Neue Dachziegel allein können je nach Versicherer noch keine vollständige Dachsanierung darstellen. Manche Versicherer möchten wissen, ob auch Lattung, Unterkonstruktion oder weitere wesentliche Bestandteile erneuert wurden.
- Leitungswasser: Wurden nur einzelne Wasserleitungen erneuert, gilt das Leitungswassersystem nicht automatisch als saniert. Je nach Fragestellung können auch Zu- und Ableitungen auf dem Versicherungsgrundstück relevant sein.
- Heizung: Eine neue Heizungsanlage bedeutet nicht zwingend, dass auch die Heizungsrohre saniert wurden. Wärmeerzeuger und Rohrnetz sind zwei unterschiedliche Dinge.
- Elektrik: Auch hier sollte klar sein, was tatsächlich erneuert wurde. Nur der Sicherungskasten, einzelne Leitungen, oder die Installation umfassend?
Die Versuchung ist nachvollziehbar: Ein jüngeres Sanierungsjahr oder die Einstufung als kernsaniert kann die Annahme erleichtern oder einen günstigeren Beitrag ermöglichen. Wenn die Angabe aber nicht zur Definition und Fragestellung des Versicherers passt, kann daraus eine falsche Risikodarstellung werden. Das ist besonders unangenehm, wenn der Fehler erst bei einem größeren Schaden auffällt.
Nicht den gewünschten Nachlass zur Grundlage der Antwort machen, sondern die tatsächliche Sanierung.
9 Punkte, die bei älteren Häusern dokumentiert sein sollten anzeigen9 Punkte, die bei älteren Häusern dokumentiert sein sollten ausblenden
- Dach: Was genau wurde erneuert und in welchem Jahr?
- Elektrik: vollständig oder nur teilweise erneuert?
- Wasserleitungen: welche Leitungen wurden ausgetauscht?
- Zu- und Ableitungen: wurden Leitungen auf dem Grundstück ebenfalls erneuert?
- Heizung: nur Wärmeerzeuger oder auch das Rohrsystem?
- Fenster: vollständig oder nur einzelne Elemente?
- Sanitärbereiche: welche Installationen wurden erneuert?
- Anbauten, Dachausbau oder Nutzungsänderungen: wann und in welchem Umfang?
- Welche Rechnungen, Fotos oder sonstigen Nachweise sind vorhanden?
Mein Haus ist von 1930. Ist das ein Problem?
Nicht automatisch. Ein Haus von 1930 kann versicherungstechnisch völlig anders zu beurteilen sein als das nächste Haus aus demselben Jahr. Entscheidend ist, was seitdem passiert ist.
Relevant können insbesondere sein:
- Dach
- Elektrik
- Wasserleitungen
- Abwasserleitungen
- Heizungsanlage
- Fenster
- Sanitäreinrichtungen
- Anbauten und Umbauten
- Nutzungsänderungen
Bei älteren Gebäuden fragen Versicherer teilweise genauer nach dem Sanierungsstand. Das Problem: Gerade bei Häusern, die lange in Familienbesitz sind, fehlen Rechnungen oder eindeutige Sanierungsjahre. Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Gebäude nicht versicherbar ist. Es kann aber die Auswahl geeigneter Versicherer deutlich beeinflussen.
Auch Vorschäden spielen eine Rolle. Manche Versicherer kommen mit bestimmten Schadenverläufen gut zurecht, andere reagieren bei mehreren Leitungswasser- oder Elementarschäden deutlich zurückhaltender.
Dein Grundstück
Sind Garage, Scheune und Gartenhaus mitversichert?
Nicht selbstverständlich. Bei einem kleinen Gartenhaus ist das häufig unkompliziert. Stehen neben dem Wohnhaus eine Doppelgarage, eine größere Werkstatt und eine alte Scheune, sollte genau geprüft werden, was im Vertrag tatsächlich erfasst ist.
Garage, Werkstatt, Schuppen, Gartenhaus oder alte Scheune werden bei der Gebäudeversicherung schnell übersehen. Dann sollte genau geprüft werden:
- Welche Gebäude sind im Vertrag tatsächlich erfasst?
- Welche Fläche beziehungsweise welcher Wert wurde angesetzt?
- Wie werden die Gebäude genutzt?
- Gelten automatische Einschlüsse nur bis zu bestimmten Flächen oder Summen?
- Sind alle vereinbarten Gefahren für das jeweilige Nebengebäude sinnvoll?
- Gibt es Leitungswasser überhaupt in diesem Gebäude?
- Ist eine private, gewerbliche oder ehemalige landwirtschaftliche Nutzung vorhanden?
Gerade bei großen Grundstücken kann eine pauschale Schätzung von Nebengebäuden zu falschen Grundlagen führen. Deshalb gehören sie sauber in die Wertermittlung und in die Risikobeschreibung.
Sind die Rohre unter Haus und Grundstück versichert?
Das hängt stark vom Tarif ab und ist eine der teuersten Lücken überhaupt. Bei Leitungswasserschäden denken viele zuerst an ein geplatztes Rohr im Bad. Die teuren Überraschungen liegen unter dem Haus oder im Grundstück.
Deshalb sollte geklärt werden:
- Welche Zu- und Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes sind versichert?
- Wie sind Rohre unterhalb der Bodenplatte geregelt?
- Sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück versichert?
- Wie sieht es außerhalb des eigenen Grundstücks aus?
- Welche Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen gelten?
- Sind nur klassische Rohrbrüche versichert oder gibt es Erweiterungen für weitere Schadenursachen?
- Werden Leckortung, Freilegung, Erdarbeiten und Wiederherstellung ausreichend übernommen?
Gerade bei älteren Grundstücken können Erdarbeiten, Pflaster, Terrassen oder Bepflanzungen die Reparatur eines Abwasserrohres deutlich verteuern.
Zahlt die Versicherung, wenn Wurzeln ins Abwasserrohr wachsen?
Nicht automatisch. Ein klassischer Rohrbruchschutz bedeutet nicht, dass Wurzeleinwuchs oder Muffenversatz mitversichert sind. Dafür braucht der Tarif eine ausdrückliche Erweiterung.
Ein Grundstück mit altem Baumbestand kann wunderschön sein. Für die Gebäudeversicherung stellt sich aber eine zusätzliche Frage: Wo verlaufen eigentlich die Abwasserleitungen? Stehen große Bäume in der Nähe alter Leitungen, können Wurzeln in beschädigte Stellen oder Rohrverbindungen eindringen.
Bei einem solchen Grundstück sollte deshalb gezielt geprüft werden, ob der Tarif hierfür eine ausdrückliche Erweiterung vorsieht und welche Kostenpositionen eingeschlossen sind.
Bäume können außerdem an anderer Stelle relevant werden: etwa bei Sturm, wenn Bäume oder Äste auf Gebäude fallen, oder bei Kosten für das Entfernen, Wiederaufforsten oder Wiederherstellen von Grundstücksbestandteilen. Auch hier unterscheiden sich Tarife.

Ein guter Gebäudeschutz sollte zum tatsächlichen Grundstück passen, nicht nur zum Haus auf dem Papier.
Zahlt Elementar, wenn Starkregen auf der Terrasse steht?
Das hängt am Wortlaut der Bedingungen. Viele Bedingungswerke knüpfen Überschwemmung daran, dass Grund und Boden großflächig mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet sind. Eine örtlich begrenzte Wasseransammlung erfüllt das nicht zwangsläufig.
Starkregen kann grundsätzlich auch weit weg von Flüssen und klassischen Hochwassergebieten zu erheblichen Schäden führen. Deshalb gehört der Elementar- beziehungsweise erweiterte Naturgefahrenschutz für mich zu den Punkten, die bei jedem Gebäude zumindest geprüft werden sollten. Wichtig ist aber auch hier die genaue Definition.
Nicht nur fragen: Ist Elementar versichert? Sondern: Wie definiert dieser Tarif Überschwemmung, und welche Erweiterungen gibt es?
Was ist Rückstau — und wann ist er versichert?
Bei Starkregen kann die Kanalisation überlastet sein. Wasser gelangt dann über Ableitungsrohre oder angeschlossene Einrichtungen zurück ins Gebäude. Ob das versichert ist, hängt vom Einschluss und von den Obliegenheiten ab.
Hier sollte geprüft werden, ob Rückstau eingeschlossen ist, welche Rückstausicherungen verlangt werden, welche Obliegenheiten gelten und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.
Technik und Ernstfall
Sind Photovoltaik, Wärmepumpe und Wallbox mitversichert?
„Ist mitversichert“ reicht als Auskunft nicht. Interessant ist, wie weit der Schutz tatsächlich geht: Diebstahl, Vandalismus, Überspannung, Tierbiss und technische Schäden sind je nach Tarif sehr unterschiedlich geregelt.
Ein Haus verändert sich. Vielleicht wurde die Wohngebäudeversicherung vor 15 Jahren abgeschlossen. Inzwischen gibt es Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox oder weitere technische Anlagen.
Bei Photovoltaik können zum Beispiel relevant sein:
- Feuer, Sturm und Hagel
- Überspannung und Kurzschluss
- Tierbiss
- Diebstahl und Vandalismus
- technische Schäden, soweit vereinbart
- Batteriespeicher und Wechselrichter
- Ertragsausfall beziehungsweise Nutzungsausfall
- Mehrkosten nach einem Schaden
Bei Wärmepumpe und außen angebrachter Technik:
- Diebstahl
- Vandalismus
- Sturm und Hagel
- Überspannung
- Tierbiss
- technische Beschädigung
- Folgekosten und Wiederherstellung
Auch hier gilt: Die genaue Deckung hängt vom Tarif ab. Bei älteren Verträgen lohnt sich deshalb ein Abgleich mit dem heutigen Gebäude.
Muss ich nach einem Totalschaden wirklich wieder aufbauen?
Bei einer Versicherung zum gleitenden Neuwert ist der Teil der Entschädigung, der über den Zeitwert hinausgeht, häufig an eine Wiederherstellung gebunden. Frist, Anforderungen und die Frage, ob am bisherigen Ort gebaut werden muss, hängen von den vereinbarten Bedingungen ab.
Eine Frage, über die sich die wenigsten Gedanken machen, solange das Haus steht: Möchte ich mein Haus nach einem Totalschaden überhaupt wieder aufbauen?
Stell dir vor, das Haus brennt vollständig ab. Vielleicht bist du zu diesem Zeitpunkt in einer Lebensphase, in der du gar kein neues Haus mehr bauen möchtest. Vielleicht willst du eine Wohnung kaufen, umziehen oder das Grundstück verkaufen.
Deshalb sollte man sich schon beim Tarifvergleich fragen:
- Was wird ausgezahlt, wenn ich nicht wieder aufbaue?
- Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich die volle Neuwertentschädigung?
- Welche Frist gilt für die Sicherstellung der Wiederherstellung?
- Muss an derselben Stelle wieder aufgebaut werden?
- Darf ich an einem anderen Ort neu bauen?
- Wie werden behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Mehrkosten behandelt?

Das sind keine Fragen, die beim Abschluss besonders spannend wirken. Nach einem Totalschaden können sie finanziell enorm wichtig werden.
Die Fehler, die mir am häufigsten begegnen
- 01
Falsche oder veraltete Wertermittlung
Anbauten, Ausbauten, hochwertige Modernisierungen oder Nebengebäude wurden nie sauber nachgeführt.
- 02
Alte Werte einfach übernommen
Wert 1914, Flächen oder Nebengebäudewerte werden aus dem Vorvertrag übernommen, ohne zu prüfen, wie sie entstanden sind.
- 03
Wohnfläche falsch angesetzt
Eine Fläche aus Mietvertrag oder Exposé wird übernommen, obwohl der Versicherer eine andere Flächendefinition verwendet.
- 04
Nebengebäude vergessen oder nur geschätzt
Garage, Werkstatt, Scheune oder Gartenhaus sind nicht sauber erfasst.
- 05
Ableitungsrohre nicht geprüft
Gerade bei älteren Grundstücken können geringe Limits oder fehlende Erweiterungen teuer werden.
- 06
Elementar nur mit Ja oder Nein betrachtet
Die Definition von Überschwemmung, Rückstau, Selbstbehalte und Obliegenheiten werden nicht gelesen.
- 07
Technische Modernisierung nie gemeldet
Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe, Wallbox oder ein Anbau kamen später hinzu.
- 08
Alttarif nie überprüft
Der Vertrag passt möglicherweise nicht mehr zu den heutigen Gegebenheiten oder hat alte Entschädigungsgrenzen.
- 09
Nur nach Beitrag verglichen
Ein kleiner Preisunterschied wird wichtiger genommen als Klauseln, die im Großschaden entscheidend sein können.
- 10
Bestehenden Vertrag vorschnell gekündigt
Bei Altbau, Vorschäden oder fehlenden Sanierungsnachweisen kann der bisherige Vertrag wertvoll sein.
- 11
Sanierungsstand zu großzügig angegeben
„Kernsaniert“ oder ein aktuelles Sanierungsjahr wird angegeben, obwohl nur einzelne Gewerke erneuert wurden. Das kann bei der Risikoprüfung und besonders im größeren Schaden problematisch werden.
Im Schadenfall braucht es jemanden, der die Bedingungen kennt
Moderne Wohngebäudeversicherungen sind sehr umfangreich. Viele Leistungen stehen nicht auf der ersten Seite des Versicherungsscheins, sondern in Bedingungen, Klauseln und besonderen Vereinbarungen.
Deshalb endet meine Arbeit nicht damit, irgendwann einmal einen Vertrag vermittelt zu haben. Wenn ein Schaden eintritt, prüfe ich, was passiert ist, welche Leistungen vereinbart wurden und welche Klauseln für den konkreten Fall relevant sein können.
Auch in Schadenabteilungen arbeiten Menschen. Bei umfangreichen Bedingungswerken kann eine besondere Leistung oder Erweiterung im ersten Schritt übersehen werden. Dann ist es wichtig, jemanden an der Seite zu haben, der die Unterlagen kennt und gezielt auf die passende Klausel hinweisen kann.
Eine gute Wohngebäudeversicherung zeigt ihren Wert nicht beim Abschluss, sondern dann, wenn etwas passiert. Genau deshalb gehört für mich die Begleitung im Schadenfall genauso zur Beratung wie die Auswahl des Tarifs.
Passt deine Gebäudeversicherung noch zu deinem Haus?
Vierzehn Fragen. Wenn du bei mehreren ins Grübeln kommst, lohnt sich ein Blick in deinen Vertrag.
14 von 14 Fragen offen. Genau darüber sollten wir sprechen.
Erst schauen, dann entscheiden
Für eine vernünftige Wohngebäudeversicherung schaue ich mir nicht nur Baujahr und Wohnfläche an, sondern das ganze Gebäude, das Grundstück und den bestehenden Vertrag. Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich beurteilen, welcher Versicherer und welcher Tarif wirklich zu deinem Haus passen.
Kein Vergleichsportal kennt die Häuser hier. Ich schon: zwischen Eich, Worms und Alzey betreue ich Familien und Betriebe, und wenn du anrufst, geht kein Callcenter ran, sondern ich.
Nicht jedes Haus passt zu jedem Versicherer, und nicht jeder Versicherer passt zu jedem Haus.